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Kaufmann/-frau im Einzelhandel

Kaufmann/-frau im Einzelhandel

Verkäufer wie Einzelhändler sind sowohl in Fachgeschäften als auch in den Fachabteilungen von Warenhäusern tätig. Neben dem eigentlichen Verkauf ist die Beratung der Kunden bezüglich Produkteigenschaften sowie der Benutzung und Pflege eine Ihrer Hauptaufgaben. Sie sind aber auch Hauptansprechpartner bei Reklamationen und kümmern Sie sich darüber hinaus um die Produktpräsentation.

Kaufleute im Einzelhandel kümmern sich zudem verstärkt um den Einkauf und die Lagerverwaltung sowie um Preiskalkulkationen. Schließlich gehören betriebswirtschaftliche Aufgaben im Personal- und Rechnungswesen und die Mitwirkung bei der Sortimentsgestaltung oder Marketingaktionen zu den Aufgaben des Kaufmanns im Einzelhandels bzw. zur Kauffrau im Einzelhandel.

Das Berufsbild wurde 2005 neu geordnet.

Die erste Teilprüfung ist für Verkäufer und Einzelhändler gleich. Die zweite Teilprüfung wird nur von den Einzelhändlern absolviert.

Einsatzorte sind z.B.:

  • Versandhandel
  • Fach- und Spezialhandel
  • Verbrauchermärkte
  • Warenhäuser, Supermärkte … und viele andere

In der Praxis gibt es eine Vielzahl interessanter Aufgaben und Arbeitsbereiche:

  • Verkauf
  • Kundenberatung
  • Reklamationsbearbeitung
  • Werbung

Kaufleute im Einzelhandel kümmern sich zudem um:

  • Einkauf
  • Allgemeine Verwaltung und Organisation
  • Betriebliches Rechnungswesen/Finanzbuchhaltung
  • Personalwesen

Ihre Ausbildungsinhalte richten sich nach dem bundeseinheitlichen Ausbildungsrahmenplan dieses Berufsbildes.

Kernqualifikationen:

  • Kaufmänische Grundlagen
  • Marketing und Visual Merchandising
  • Buchhaltung und Kostenrechnung
  • Personalwirtschaft und Warenwirtschaft
  • Geschäftsprozesse in Einzelhandelsunternehmen

Fachqualifikationen:

  •  Wareneinkauf und Warenverkauf
  • Handelsbetriebslehre
  • Kundenorientierte Verkaufgespräche
  • Warenkunde
  • Schuldrecht und gerichtliches Mahnverfahren
  • Kassen- und Warenwirtschaftssysteme

Lehrgangsdauer in Vollzeit: 10 Monate

Lehrgangsdauer in Teilzeit: 15 Monate

Eine Übernahme der Kosten durch die nachstehend aufgeführten Kostenträger ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen möglich:

•Bundesagentur für Arbeit
•Jobcenter der ARGE
•Berufsgenossenschaften
•Rentenversicherung
•Berufsförderungsdienst der Bundeswehr