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Junge Pflegerin mit Stethoskop

Berufsbezogener Deutschkurs "Pflege"

zum Beispiel für Gesundheits- und Krankenpfleger*innen

Dieser Spezialkurs im Berufsfeld der Gesundheitsfachberufe für nichtakademische Heilberufe, wie z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger*innen ist speziell für zugewanderte Personen mit Deutsch als Zweitsprache, die beispielsweise in ihrem Herkunftsland über eine abgeschlossene Ausbildung 

  • der Krankenpflege, Altenpflege, Kinderkrankenpflege oder Entbindungspflege verfügen,
  • ihre Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 (GER), zum Beispiel durch eine von der Association of Language Testers in Europe (ALTE) akkreditierte Institution angebotene Prüfung (Goethe-Institut, telc, TestDaF), nachweisen können,
  • im Rahmen der Anerkennung ihres Berufes beabsichtigen, bei den jeweiligen Landesbehörden einen Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses zu stellen oder dies bereits getan haben,
  • die Aufnahme einer Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Entbindungspfleger*in anstreben oder
  • bereits als Pflegehelfer*in bzw. Assistenz in einem Gesundheitsberuf beschäftigt sind und/oder
  • sich derzeit in einer Anpassungsmaßnahme oder in einer Vorbereitungsmaßnahme auf eine Kenntnisprüfung (Gesundheits- und Krankenpflege, Physiotherapie, Entbindungspflege) befinden und sprachliche Unterstützung für einen erfolgreichen Abschluss benötigen.
Infoblatt Berufssprachkurs "Pflege" (pdf)
  • Aufnahmegespräch, Dokumentation
  • Behandlungsplan, Pflegeplan
  • Patientenedukation, Anleiten, Instruieren, Aufklären, Informieren
  • Betreuen, Begleiten, Beraten
  • Berichten, Übergabegespräche, Fallbesprechungen

Voraussetzung für eine Teilnahme an diesem berufsbezogenen Deutsch-Spezialkurs "Gesundheitsfachberufe" bzw. "Pflege" sind

Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1.

Vor der Kursaufnahme erfolgt ein Einstufungstest nach DeuFöV § 8 Abs. 1, der eine Einschätzung der allgemein-sprachlichen und ggf. berufsfeldübergreifenden Sprachkenntnisse ermöglicht, sofern die oder der Teilnehmende über kein B1-Zertifikat oder über ein B1-Zertifikat verfügt, das älter als sechs Monate ist.

Die Teilnahme an den Berufssprachkursen ist für Sie kostenfrei.

Nach entsprechender Eignungsprüfung können Sie über das zuständige Jobcenter oder die Agentur für Arbeit einen Berechtigungsschein erhalten. Wenn Sie bereits arbeiten, sich in der Ausbildung befinden oder ein Berufsanerkennungsverfahren durchlaufen, kann der Berechtigungsschein über das Bundesamt für Migration und Flüchlinge ausgestellt werden.

Die berufsbezogene Deutschsprachförderung erfolgt nach § 45a Aufenthaltsgesetz. Nur wenn Sie bereits arbeiten und keine zusätzlichen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erhalten, müssen Sie für die Teilnahme einen Beitrag leisten. Dieser beläuft sich auf 50% des Kostensatzes (2,56 € pro Unterrichtseinheit). Die Zahlung des Kostenbeitrags kann durch Ihren Arbeitgeber erfolgen.

Fahrtkosten werden Ihnen erstattet, wenn Sie mehr als drei Kilometer (kürzester Fußweg) vom Kursort entfernt wohnen und Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB XII Asylbewerberleistungen oder Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 SGB II sind.

 

Der Kurs umfasst 400 Unterrichtseinheiten und dauert ca. 4-5 Monate und endet mit der Abschlussprüfung "telc B1-B2 Pflege".

Der nächste Starttermin ist der 02. April 2024.

Für Ihre Anmeldung wenden Sie sich bitte zunächst telefonisch unter 07361 556199-0 oder per E-Mail unter deutschkurse.aalen[at]daa.de an uns. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zu geplanten Kursstarts.